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Weitere Informationen unter
www.dorfentwicklung-
amelinghausen.de
Dorfentwicklung
Im Rahmen der laufenden Zukunftsentwicklungsplanungen hat es die Gemeinde Amelinghausen erreicht, in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen zu werden. Mit diesem Schritt öffnet sich für die Gemeinde selbst, aber auch für viele private Grundstückseigentümer, die gute Möglichkeit, für öffentliche und private Maßnahmen der Dorfentwicklung Fördermittel zu erhalten und damit nachhaltig Dorfentwicklung zu betreiben.
Die Maßnahme ist auf einen Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2011 ausgelegt.
Förderanträge für private Maßnahmen in 2011
Im Rahmen der Dorfentwicklung in Amelinghausen sind auch in diesem Jahr private Maßnahmen finanziell förderbar. Im Rathaus der Samtgemeinde Amelinghausen ist der Vordruck „Anmeldung zur Ortsbegehung“ erhältlich, auf dem interessierte Bürger ihre geplanten Maßnahmen eintragen können. Der Antrag sollte bis spätestens
18. Februar 2011,
bei der Gemeinde eingegangen sein. Die eingereichten Unterlagen werden gesammelt und umgehend dem Amt für Landentwicklung Lüneburg übersandt. Der Förderzeitraum geht bis zum 31. Dezember 2011.
Unter anderem werden die Erneuerung von Dacheindeckungen sowie Fenster und Türen und Fassadensanierungen gefördert. Grundsätzlich ist eine Förderung i. H. v. bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Die Mindestfördersumme muss 2.500 Euro betragen, wobei ein maximaler Förderbetrag von 25.000 Euro festgesetzt ist. Das heißt, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die zuschussfähigen Kosten mindestens 8.334 Euro betragen.
Gemäß den Förderrichtlinien können Privatleute für kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters sowie für Maßnahmen zur Erhaltung ortsbildprägender landwirtschaftlicher und ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz Förderungen erhalten.
Nähere Einzelheiten können Sie im Rathaus der Samtgemeinde Amelinghausen oder bei unserem Dorfentwicklungsplaner in Erfahrung bringen.
- Vordruck „Anmeldung zur Ortsbegehung“



