Schiedsamt
Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter haben alle Gemeinden Schiedsämter einzurichten. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, die für die Dauer von fünf Jahren von der Samtgemeinde gewählt werden. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet, ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
In bestimmten Fällen müssen Sie vor dem Gang zum Gericht das Schiedsamt in Anspruch nehmen. Handelt es sich um Delikte bei dem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, wird die Staatsanwaltschaft die Anzeige erstattende Person auf die Möglichkeit einer Privatklage hinweisen.
Die Schiedspersonen helfen Ihnen u.a. in allen Fällen von Beleidigung, Hausfriedensbruch, Nachbarschaftststreitigkeiten, Nichtbeachtung der Hausordnung oder der Verletzung des Briefgeheimnisses weiter.
Bevor Sie an eine förmliche Austragung vor einem Gericht denken, wenden sie sich an das Schiedsamt, denn
„sich vertragen ist
besser als klagen“
Als Schiedsperson für die Gemeinde Amelinghausen steht Ihnen Herr Gerhard Striethorst zur Verfügung, in den weiteren Mitgliedsgemeinden (Betzendorf, Oldendorf (Luhe), Rehlingen und Soderstorf) hilft Ihnen Herr Hans Joachim Barufe gerne weiter.
Schiedsperson für die Gemeinde Amelinghausen
Gerhard Striethorst
Lerchenweg 28
21385 Amelinghausen
Tel.: 04132 / 933953
Schiedsperson für die weiteren Mitgliedsgemeinden
Hans Joachim Barufe
Pinnekuhl 7
21388 Soderstorf OT Rolfsen
Tel.: 04172 / 6004
Email: Hans.J.Barufe@
gmx.de



